Keine Kriminalisierung von Antifaschist_innen!
Rund 400 Polizisten durchsuchten am frühen Morgen des 12. Aprils 20 Wohnungen und Geschäftsräume in Sachsen und Brandenburg. Einzelne Häuser wurden um 4.30 Uhr morgens von bis zu 100 Beamten umstellt. Betroffen von den Razzien waren 17 Antifaschisten und Antifaschistinnen, gegen die mit dem Schnüffel- und Ermittlungsparagrafen 129 (Bildung einer „kriminellen Vereinigung“) ermittelt wird. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, im Jahr 2009 Nazis verprügelt und im Februar 2011 in Dresden zwei Nazibusse entglast zu haben.
Die Boulevard- und Springerpresse stürzt sich mit Begeisterung auf Sturmhauben und Pyrotechnik, die u.a. bei den Durchsuchungen sichergestellt wurden und jubiliert über den Schlag gegen fiese „Linksextremisten". Die Staatsanwaltschaft spricht ihrerseits von „zum Teil äußerst brutal“em Vorgehen maskierter Täter, als „spektakulär“ bezeichnet die Presse das Einschmeißen der Fensterscheiben an Nazibussen.
Dresden ist bereits bekannt für seine obskure Politik, die auf dem rechten Auge stockblind ist. Nazis dürfen laufen, wo sie wollen, Gericht und Verwaltung eben ihnen den Weg und verbieten antifaschistischem, zivilem und gewerkschaftlichen Engagement jeglichen Protest.
Nun holte die Staatsanwaltschaft mit dem Ermittlungsparagrafen 129 ihre vermeintlich schärfste Waffe aus dem Schrank. Sie zielt mit dem Repressionsschlag gegen die gesamte linke Szene und gegen antifaschistische Arbeit überhaupt. Mit §129 hat sie weitreichende Ermittlungsbefugnisse, darf schnüffeln, observieren und will einschüchtern. Betroffen sind wenige, gemeint sind wir alle.
Von diesem Einschüchterungsversuch werden wir uns nicht abschrecken lassen.