Residenzpflicht abschaffen!
Die Residenzpflicht für Flüchtlinge in der Bundesrepublik stellt eine der weitreichendsten Schikanen im Rahmen des Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetzes dar. Sie besagt, dass sich Flüchtlinge nur in ihren Landkreis aufhalten dürfen. Diese Verpflichtung wird mit der angeblichen Notwendigkeit begründet, jederzeit für die involvierten Behörden greifbar sein zu müssen. Defacto bedeutet sie für Flüchtlinge, über Jahre an Bewegungsfreiheit gehindert zu werden und sich immer wieder der demütigenden Prozedur der Beantragung eines sogenannten „Urlaubsscheines“ unterwerfen zu müssen, wenn sie ihren Landkreis verlassen wollen. Die Bewilligung ist völlig von der Willkür der zuständigen Ausländerbehörde abhängig. Wer sich das Recht auf spontane Ausflüge, auf unkontrollierte Besuche bei AnwältInnen und Beratungsstellen, auf freie politische Betätigung bundesweit und überhaupt auf Bewegung ohne Genehmigung nicht nehmen lassen will, oder wer keine Verlassenserlaubnis bekommt, aber trotzdem fährt, lebt in ständiger Angst vor Polizeikontrollen und der anschließenden strafrechtlichen Verfolgung. Keine andere Ordnungswidrigkeit wird bei Wiederholung eine Straftat – keine Straftat könnte gesamtgesellschaftlich lächerlicher, individuell aber verheerender sein. Flüchtlinge haben kein Bargeld für Geldbußen und dürfen nicht „kriminell“ sein, wenn sie einen dauerhaften Aufenthalt wollen. Durch die Residenzpflicht schafft sich der Staat seine Abschiebegründe und rassistisch interpretierbare Kriminalitätsstatistiken selbst!
Rot-Rot in die Hacken treten!
In Berlin und Brandenburg brüsteten sich SPD und Linkspartei 2009 in ihren Koalitionsverträgen mit einer antirassistischen Ausrichtung rot-roter Bündnisse: Die Residenzpflicht werde abgeschafft, zumindest zwischen beiden Bundesländern, hieß es vollmundig. Ein halbes Jahr später wird zurückgerudert. Brandenburg hat angekündigt, landesintern die Residenzpflicht für asylsuchende Ausländer aufzuheben, die sich ab Juli hoffentlich von Kunersdorf bis Potsdam frei bewegen können. Die Residenzpflicht für Ausländer mit Duldung soll jedoch auch weiterhin auf den Landkreis beschränkt werden können. Berlins Innensenator Körting hat eine Bundesratsinitiative zur Residenzpflicht angekündigt. Für Asylsuchende soll eine rechtliche Möglichkeit geschaffen werden, einen Residenzpflichtbezirk auch zwischen zwei Bundesländern einzurichten. Im Grundsatz halten Berlin und Brandenburg jedoch an der Residenzpflicht für Asylsuchende fest. Und für Ausländer mit Duldung, immerhin mehr als 3/4 aller von der Residenzpflicht betroffenen Flüchtlinge, will Körting die Residenzpflicht sogar gänzlich unverändert lassen.
Kommt am 26. Juni um 8.30 Uhr zur Kundgebung vor dem Landesparteitag der SPD im Berliner Kongresszentrum am Alexanderplatz und fordert mit uns die Beendigung der Kriminalisierung von Flüchtlingen! Abschaffung der Residenzpflicht – nicht nur zwischen Berlin und Brandenburg – sondern auch bundesweit – und für alle Betroffenen!
Initiative gegen das Chipkartensystem. UnterstützerInnen: Antifa Friedrichshain Bündnis gegen Lager FelS (Für eine linke Strömung) Flüchtlingsrat Brandenburg Flüchtlingsrat Berlin JUSO Hochschulgruppe Berlin Flüchtlingsinitiative Berlin/Brandenburg